Wichtiger Hinweis:
Nicht immer passen Standardmaße! In einigen Fällen könnten Fensterlaibungen beispielsweise mit 2 cm dickem Putz versehen sein, was den Austausch von Fenstern erschwert. In solchen Fällen müsste der Putz in der Laibung entfernt werden, um das Fenster einzusetzen.
Empfehlung:
Wir raten unseren Kunden, die Fenster stets präzise auszumessen. So können wir Fenster millimetergenau für Sie produzieren.
Höhenmaße
Die Höhenmaße von Fenstern basieren ebenfalls auf dem Mauerwerksraster. Noch heute orientieren sich Planer bei der Ermittlung der Höhenmaße an den Vorgaben der Mauerwerks-DIN.
DIN-Größen und weitere Vorschriften
DIN-Größen für Fenster sind in einigen Fachbereichen verbindlich geregelt. Beispiele dafür sind:
- Mindestbelichtungsflächen: In Räumen, die für den dauerhaften Aufenthalt von Menschen vorgesehen sind (z. B. Kinderzimmer), muss die Fensterfläche etwa 1/8 der Grundfläche des Raumes betragen. Dies gewährleistet eine ausreichende Beleuchtung.
Ein praktisches Beispiel
Stellen Sie sich ein Kinderzimmer mit einer Grundfläche von 8 m² vor, das nur ein Fenster mit einer Fläche von 1 m² hat. Solch eine Planung entspricht der Architektur der 1970er- und 1980er-Jahre. Moderne Gebäude haben hingegen häufig größere Fensterflächen, die für helle, einladende Räume sorgen.
Weitere DIN-Vorgaben
Die DIN legt auch viele andere Bereiche Ihres Hauses fest, beispielsweise:
- Mindesttürbreiten für barrierefreies Wohnen.
- Mindestgrößen für Rettungswege durch Fensteröffnungen.