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Das Fenster als Rettungsweg

Nach der Bauordnung müssen Fenster, die als Rettungsweg dienen, mindestens im Lichten eine Höhe von 1,2 m und eine Mindestbreite von 0.9 Meter aufweisen, damit die Personen den Fluchtweg ohne Erschwernisse nutzen können. Dabei darf das Fenster nicht höher als 1,2 m über der Bodenkante des Raumes liegen.

Ist ein Dachfenster als Rettungsweg angedacht und bei einem Dachaufbau oder einer Dachschräge montiert, darf die davorliegende Traufkante bzw. der Austritt laut Vorschrift horizontal nicht höher als 1,2 m liegen. Von dort aus können Sie sich nun für die Feuerwehr bemerkbar machen.

Im Normalfall handelt es sich um eine Dachluke oder ein Dachausstiegsfenster mit einem Drehbeschlag. Dieses darf nicht mit einem abschließbaren Fenstergriff ausgestattet werden, da dieser im Brandfall die Flucht durch die Fenster verhindern könnte, ähnlich wie bei Türen, die als Rettungsweg fungieren. Dachfenster sind auch als Klapp-Schwingfenster erhältlich, welche zwar mit der Funktion der Klapp-Schwing-Konstruktion einige Vorteile im Alltag mit sich bringen, jedoch als Notausstieg nicht geeignet sind, da die Konstruktion den Ausstieg behindert.

Früher bestanden Ausstiegsfenster aus einem einfachen Zinkblech und einer einfachen Verglasung. Diese haben in keinster Weise die heutigen Ansprüche in puncto Wärmedämmung und Energieeffizienz erfüllt. Die modernen Fenster, beispielsweise aus Kunststoff, erfüllen diese mit einer Isolierverglasung jedoch ohne Probleme, auch als Dachausstiegsfenster.

Dachausstiegsfenster, die als Rettungsweg zum Dach fungieren sollen, müssen heute ein gültiges BG-Prüfzeichen haben. Dieses zeigt nämlich die Garantie für den sicheren Ausstieg.

Was ist ein zweiter Rettungsweg?

Der erste Rettungsweg ist der normale Zugang zu einer Wohnung im Erdgeschoß oder in den oberen Geschossen über das Treppenhaus. Der zweite Rettungsweg muss nach der Bauordnung ebenfalls vorhanden sein. In einer Erdgeschosswohnung erfolgt das über eine Terrassentür. In den oberen Geschoßen kann der zweite Rettungsweg über einen Balkon erfolgen. wenn dieser Balkon aber nicht vorhanden ist muss der Rettungsweg über ein Fenster erfolgen an dem die Feuerwehr von außen einen Zugang mit einer Leiter oder Drehleiter haben muss. Die Öffnung solcher Fenster muss mindesten 0,9m x 1,2m betragen, also muss das Fenster ein Maß von ca. 1,10m x 1,2 m haben um das lichte Maß zu gewährleisten. Man sollte jedoch bei erforderlichen Rettungswegen eine Abstimmung mit dem zuständigen Bauamt anstreben um eventuelle zusätzliche Auflagen zu erfüllen.

Notausstiegsfenster für Handwerker

Das Fenster dient nicht nur als Fluchtweg, sondern auch als sicherer Zugang für Schornsteinfeger und Handwerker auf das Dach. Zur Reinigung des Schornsteins muss er dieses nämlich vom innenliegenden Raum aus betreten. Vor dem Fenster wird auf dem Dach eine Trittschutzbohle als außenliegender Austritt montiert, um dem Handwerker oder auch der flüchtenden Person einen sicheren Stand zu gewährleisten.

Der Dachausbau

Sollten Sie über einen Dachausbau nachdenken, sollten Sie zunächst die Allgemeinen Richtlinien bzw. Vorschriften der Landesbauordnung zum Thema Brandschutz und Fluchtweg beachten, damit Sie diese entsprechend umsetzen können. Denn abgesehen von der Treppe, ist immer ein zweiter Rettungsweg notwendig, oft erfolgt dieser auch über den Balkon. Denn bedenken Sie, im Fall des Brandes kann dieser Notausstieg lebensrettend sein, da er Ihnen die Flucht aus dem Gebäude überhaupt erst ermöglicht.

Welches Ausstiegsfenster ist das richtige?

Welches Material Sie wählen sollten, hängt ganz von Ihren persönlichen Präferenzen ab. Holz ist das klassische Material, jedoch ist es ziemlich wartungsintensiv. Kunststoff und Aluminium sind hingegen robuster und preiswerter. Da die Fenster beim Dach sehr starken Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, sollten Sie diesen Aspekt auf jeden Fall berücksichtigen.

Liegt Wohnraum hinter dem Fenster, spielt nicht mehr nur die Funktion als Notausstieg eine essenzielle Rolle, sondern auch die Anforderungen an den Wärmeschutz. Es sollte deshalb mindestens eine Zweifachverglasung gewählt werden, um ein angenehmes Wohnklima und geringe Heizkosten zu garantieren. Für den erhöhten Einbruchschutz und Sicherheit der Glasflächen können diese, wie die klassischen Fenster, mit Einscheiben-Sicherheits-Glas sowie VSG-Verglasung ausgestattet werden. Zusätzlich können Sie bei der Bedienung zwischen einer elektrischen sowie einer manuellen wählen.

Neben Dachfenstern haben wir auch ein großes Angebot über Eingangstüren, Fenstern, Markisen etc. in verschiedenen Größen und Varianten. Stöbern Sie einfach etwas auf unserer Website oder rufen Sie uns gerne an. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Wie groß muss ein Notausstiegsfenster sein?

Das lichte Maß muss mindesten 0,9 x 1,2 m als lichtes Maß im Fenster betragen. Somit muss ein Fenster mit mindesten 1,1 x 1,4 m verbaut sein. Damit erlangt man das geforderte lichte Maß von 0,9 x 1,2m, jedoch sollte man die Anforderungen unbedingt mit den zuständigen Bauämtern abstimmen.

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