Ist ein Dachfenster als Rettungsweg angedacht und bei einem Dachaufbau oder einer Dachschräge montiert, darf die davorliegende Traufkante bzw. der Austritt laut Vorschrift horizontal nicht höher als 1,2 m liegen. Von dort aus können Sie sich nun für die Feuerwehr bemerkbar machen.
Im Normalfall handelt es sich um eine Dachluke oder ein Dachausstiegsfenster mit einem Drehbeschlag. Dieses darf nicht mit einem abschließbaren Fenstergriff ausgestattet werden, da dieser im Brandfall die Flucht durch die Fenster verhindern könnte, ähnlich wie bei Türen, die als Rettungsweg fungieren. Dachfenster sind auch als Klapp-Schwingfenster erhältlich, welche zwar mit der Funktion der Klapp-Schwing-Konstruktion einige Vorteile im Alltag mit sich bringen, jedoch als Notausstieg nicht geeignet sind, da die Konstruktion den Ausstieg behindert.
Früher bestanden Ausstiegsfenster aus einem einfachen Zinkblech und einer einfachen Verglasung. Diese haben in keinster Weise die heutigen Ansprüche in puncto Wärmedämmung und Energieeffizienz erfüllt. Die modernen Fenster, beispielsweise aus Kunststoff, erfüllen diese mit einer Isolierverglasung jedoch ohne Probleme, auch als Dachausstiegsfenster.
Dachausstiegsfenster, die als Rettungsweg zum Dach fungieren sollen, müssen heute ein gültiges BG-Prüfzeichen haben. Dieses zeigt nämlich die Garantie für den sicheren Ausstieg.