Anforderungen elektrischer Rollläden zur Brandschutzverordnung
Elektrische Rollläden erlangen immer mehr an Begehrtheit innerhalb der Gesellschaft. Vernachlässigt wird aber oft der Gedanke, dass Balkon- oder Terrassentüren als vorgeschriebener, zweiter Rettungsweg fungieren können, wie in der Bundesbauverordnung §33 angegeben. Jeder Eigentümer sollte also dafür sorgen, dass im Falle einer Gefahr die Flucht über einen zweiten Rettungsweg gegeben ist. Sollte dieser mit einem elektrischen Rollladen versehen sein, sollte über die Öffnungsmöglichkeit im Falle einer Unterbrechung der Stromversorgung aufgrund eines Feuerausbruchs, nachgedacht werden.