Nun sind die technischen Regeln in der neuen geltenden DIN 18008-4 sowie die Auflagen der statischen und stoßartigen Einwirkungen in 3 Kategorien unterteilt, Kategorie A, Kategorie B sowie Kategorie C finden nun Verwendung in der gesamten baulichen Glaswelt. Die Aussagen der neuen DIN 18008-4 entsprechen den alten unter den TRAV Regeln getroffenen Auflagen und Anforderungen. In dieser DIN sind die Auflagen je nach Kategorie A, B oder C, zum Beispiel an ESG Verglasungen für Absturzsicherungen, aufgelistet. Je nach statischer Belastung sind die Scheiben entsprechend der Richtlinien herzustellen und zu prüfen. Das geschieht in aufwendigen Belastungssituationen, die einem realen Belastungsfall entsprechen. Dem müssen die Verglasungen in statischer Sicht standhalten. Wenn das der Fall ist, so können diese Scheibentypen eine Zulassung für eine absturzsichere Verglasung erhalten.
In den Landesbauverordnungen sind auch die technischen Auflagen an eine absturzsichernde Verglasung festgelegt. Das kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Fenster und Türen, Terrassentüren oder bodentiefe Verglasungen können dort mit einer zusätzlichen, absturzsichernden Verglasung mit Nachweis entsprechend der Verwendung gefordert werden. Es ist schon sinnvoll, ein bodentiefes Fenster mit einer Brüstungsverglasung als Isolierglas mit zusätzlichem Sicherheitsglas auszustatten und bei einem Schadenseintritt Verletzungen bei Personen zu vermeiden. Durch eine VSG Scheibe wird verhindert, dass Glasscherben von oberen Geschossen in Gebäuden herunterfallen.
Welche Glasscheiben als Einzelscheiben bei einem Mehrscheiben-Isolierglas zum Tragen kommen, wird ebenfalls in der DIN018008-4 geregelt. ESG oder eine VSG Scheibe werden für die Herstellung von Isolierglas entsprechend für diese Fenster verwendet. Die zugelassenen Ausführungen der Bauteile wurden nicht nur in statischer Hinsicht geprüft, vielmehr wurden auch die eventuell auftretenden Stoßbelastungen berücksichtigt. Diese Art der Belastung kommt wesentlich öfter vor, als man zunächst annimmt. Spielende Kinder in den Wohnungen sind häufig der Verursacher einer Stoßlast auf ein Fenster mit Isolierglas.
Wenn dann in so einem Fenster eine Scheibe mit einem TRAV Verbundsicherheitsglas (absturzsichernder Verglasung) mit bauaufsichtlichen Zulassungen sowie ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis vorhanden und verwendet wurde, können Sie fast sicher sein, das spielende Kinder die Scheibe so gut wie nicht zerstören können. Und sollte es doch zu einem Schaden kommen, dann ist das Verletzungsrisiko sehr gering.