Sie können als Hausbesitzer Ihre Fenster und den Wintergarten gegen Glasschäden mit einer zusätzlichen Glasversicherung absichern. Diese Glasversicherung versichert die durch die Reparatur entstehenden hohen Kosten, die durch das neue Glas aufgewendet werden müssen. Achten Sie beim Abschluss einer Hausratversicherung darauf, dass die versicherten Gefahren und die versicherten Kosten ausreichend hoch versichert sind. Es gibt auch Versicherungen, die über eine Hausratversicherung den Glasbruch beinhalten. Denken Sie beim Thema Glas nicht nur an die Fenster und den Wintergarten, sondern auch mal an ein Schaden, der bei Glaskeramik-Kochflächen eintreten kann. Besteht Versicherungsschutz beim Glas in der Hausratversicherung, stellt sich die Frage, welche zusätzlichen Leistungen enthalten sind.
Als Vermieter steht man immer vor der Frage, ob der Mieter für einen Schaden am Fenster verantwortlich ist oder ob Sie als Vermieter den Schaden übernehmen bzw. Ihre Glasversicherung eintreten muss. Die Versicherung wird dann die Entscheidung anhand des Schadensbild beim Glas einschätzen und dementsprechend handeln.