Information zur CE-Kennzeichnung für Fenster und Außentüren nach EN 14351-1

Seit 2010 verlangt die Bauproduktverordnung eine CE-Kennzeichnung für Fenster und Außentüren, die in Deutschland verkauft werden.

Durch das CE-Kennzeichen wird eine einheitliche Kennzeichnung der wesentlichen Eigenschaften eines Produkts geregelt sowie das dazugehörige Prüfverfahren. Das bedeutet, dass alle Hersteller nach Norm und Vorgabe der EU Ihre Produkte prüfen und klassifizieren lassen. Die CE-Kennzeichnung ist europaweit verpflichtend. So können Bauherren die Produkte anhand der Eigenschaften vergleichen und Hersteller zeigen, dass ihre Produkte die einheitlichen technischen Anforderungen und Spezifikationen erfüllen.

Die Produktnorm EN 14351-1 gilt für Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster und zusammengesetzte Elemente zum Einbau in Wandöffnungen und geeigneten Dachflächenfenstern, sowie die dazugehörigen Beschläge, Dichtungen, veglaste Öffnungen, Eingebaute Rollläden und Rollladenkasten und handbetätigte Außentüren mit integrierten Oberlichtern und angegrenzten Seitenteilen. Zu den Vorgaben gehören Eigenschaften wie Widerstandsfähigkeit gegen Windlast, Schlagregendichtheit, Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) bei beheizten Wohngebäuden gemäß EnEV sowie Strahlungseigenschaften von Glas und Luftundurchlässigkeit. Nach der Norm werden die Fenster im Neuzustand geprüft, das CE-Zeichen ist aber kein Qualitätszeichen.

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