Standard Fenstermaße

  • 50 x 50 cm
  • 50 x 80 cm
  • 60 x 60 cm
  • 60 x 80 cm
  • 75 x 75 cm
     
  • 80 x 60 cm
  • 80 x 100 cm
  • 100 x 100 cm
  • 100 x 120 cm
  • 120 x 120 cm

Dies sind gängige Fenstermaße unserer Kunden.
Gerade bei der Sanierung eines Altbaus weichen bestehende Fensteröffnungen oftmals von diesen Standardmaßen ab. Sollte das für Sie passende Maß nicht dabei sein, fertigen wir jederzeit Ihr Wunschfenster individuell nach Maß millimetergenau an.

Wie finde ich das richtige Fenstermaß?

DIN-Größen und Richtmaße
Im Grunde gibt es keine festgelegten Fenster DIN Größen. Jedoch gibt es Richtmaße von typisierten Fenstern, die sich an der Mauerwerks-DIN orientieren. In der Mauerwerks-DIN sind Mauermaße geregelt, basierend auf ein Rastermaß mit 11,5 cm breiten Mauersteinen, zuzüglich der Mauerwerksfuge von 1 cm, also insgesamt 12,5 cm. Daraus ergeben sich Standardbreiten und Standardhöhen. Der Maurer spricht dann von einem Öffnungsmaß, von einem Augenmaß und einem Vorsprungsmaß.

Sich daraus ergebene Öffnungen
Typisierte Öffnungen die sich aus diesem Rastermaß ergeben sind beispielsweise die Öffnungsmaße von 101 cm, 112,5 cm oder 125 cm. Aus diesem Breitensystem ergeben sich dann Fenstermaße, die abzüglich einer Montagefuge von 1,5 cm je Seite, immer in diese Öffnungen passen müssten. Wenn Sie zum Beispiel ein Mauerwerks-Öffnungsmaß von 101 cm haben, entspricht dies einem Fenster-Breitenmaß von 98 cm, dieses Maß wird dann oft in Baumärkten angeboten, ebenso weitere Breiten nach diesem System.

Das Maß beachten

Hierbei wichtig!
Nicht immer muss das passen! Es kann durchaus sein, dass Sie in den Fensterlaibungen 2 cm dicken Putz vorfinden, sodass ein Austauschen der Fenster nicht ohne Weiteres möglich ist, es sei denn, Sie schlagen den Putz der Fensterlaibung ab, damit das Fenster eingesetzt werden kann. Wir empfehlen unseren Kunden, die Fenster stets genau auszumessen. So können wir Ihr Fenster millimetergenau produzieren.

Höhenmaße
Die Höhenmaße der Fenster sind entsprechend den Breitenmaßen aus einem Mauerwerksrastersystem entstanden, auch heute noch ermitteln die Planer die Höhenmaße nach DIN Maßen aus der Mauerwerks-DIN.

Teilweise geregelt
DIN Größen von Fenstern sind teilweise in anderen Fachbereichen geregelt, wie zum Beispiel die Mindestbelichtungsfläche eines Kinderzimmers, oder anderer Räume, die für den Daueraufenthalt von Menschen vorgeschrieben sind. Diese Vorschrift fordert, dass die Fensterfläche etwa 1/8 der Grundfläche des Raumes entsprechen soll, damit eine ausreichend Beleuchtung gewährleistet ist.

Das reicht nicht immer
Teilweise ist das aber noch zu wenig. Stellen Sie sich ein Kinderzimmer mit einer Grundfläche von 8 qm und nur einem Fenster mit einer Größe von 1 qm vor. Diese Raumplanung erinnert eher an die Architektur der in den 70er und 80er Jahren. Moderne Gebäude haben heutzutage viel größere Fensterflächen und laden mit viel Licht zum Verweilen ein. Festgelegt nach DIN sind aber noch viele weitere Bereiche Ihres Hauses, so wie die Mindesttürbreiten für behindertengerechtes und barrierefreies Wohnen, oder auch Mindestgrößen für Rettungswege durch Fensteröffnungen.

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