Nun sind die technischen Regeln in der neuen geltenden DIN 18008-4 sowie die Auflagen der statischen und stoßartigen Einwirkungen in 3 Kategorien unterteilt, Kategorie A, Kategorie B sowie Kategorie C finden nun Verwendung in der gesamten baulichen Glaswelt. Die Aussagen der neuen DIN 18008-4 entsprechen den alten unter den TRAV Regeln getroffenen Auflagen und Anforderungen. In dieser DIN sind die Auflagen je nach Kategorie A, B oder C, zum Beispiel an ESG Verglasungen für Absturzsicherungen, aufgelistet. Je nach statischer Belastung sind die Scheiben entsprechend der Richtlinien herzustellen und zu prüfen. Das geschieht in aufwendigen Belastungssituationen, die einem realen Belastungsfall entsprechen. Dem müssen die Verglasungen in statischer Sicht standhalten. Wenn das der Fall ist, so können diese Scheibentypen eine Zulassung für eine absturzsichere Verglasung erhalten.

In den Landesbauverordnungen sind auch die technischen Auflagen an eine absturzsichernde Verglasung festgelegt. Das kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Fenster und Türen, Terrassentüren oder bodentiefe Verglasungen können dort mit einer zusätzlichen, absturzsichernden Verglasung mit Nachweis entsprechend der Verwendung gefordert werden. Es ist schon sinnvoll, ein bodentiefes Fenster mit einer Brüstungsverglasung als Isolierglas mit zusätzlichem Sicherheitsglas auszustatten und bei einem Schadenseintritt Verletzungen bei Personen zu vermeiden. Durch eine VSG Scheibe wird verhindert, dass Glasscherben von oberen Geschossen in Gebäuden herunterfallen.

Welche Glasscheiben als Einzelscheiben bei einem Mehrscheiben-Isolierglas zum Tragen kommen, wird ebenfalls in der DIN018008-4 geregelt. ESG oder eine VSG Scheibe werden für die Herstellung von Isolierglas entsprechend für diese Fenster verwendet. Die zugelassenen Ausführungen der Bauteile wurden nicht nur in statischer Hinsicht geprüft, vielmehr wurden auch die eventuell auftretenden Stoßbelastungen berücksichtigt. Diese Art der Belastung kommt wesentlich öfter vor, als man zunächst annimmt. Spielende Kinder in den Wohnungen sind häufig der Verursacher einer Stoßlast auf ein Fenster mit Isolierglas.

Wenn dann in so einem Fenster eine Scheibe mit einem TRAV Verbundsicherheitsglas (absturzsichernder Verglasung) mit bauaufsichtlichen Zulassungen sowie ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis vorhanden und verwendet wurde, können Sie fast sicher sein, das spielende Kinder die Scheibe so gut wie nicht zerstören können. Und sollte es doch zu einem Schaden kommen, dann ist das Verletzungsrisiko sehr gering.

Baubestimmungen und Prüfverfahren der DIN 18008

Durch die neuen Prüfverfahren und den festgelegten Regeln sind heutzutage die technischen Richtlinien für absturzsichernde Verglasungen einfacher und schneller verwendbar. In der alten Regel musste jede Scheibe einzeln nachgewiesen werden. Das ist nun durch die neue DIN wesentlich einfacher darzustellen.

Wann wird eine TRAV Verglasung benötigt?
Das richtet sich nach der DIN 18008 Teil 4. Dort sind die Sicherheitsverglasungen mit statischer Einwirkung geregelt. Das gilt vor allem, wenn die Scheibe als Glasbrüstung und gleichzeitig als Handlauf genutzt wird. Dort sind auch weitere Brüstungsverglasungen und deren Anforderungen geregelt.

Bestimmungen der DIN 18008 Teil 4
In der neuen DIN sind auch die Auflagen und Bestimmungen für alle weiteren Einsatzbereiche von Sicherheitsverglasungen mit statischer Einwirkung geregelt. Das betrifft beispielsweise eingespannte Einfachverglasungen, Glasscheiben als Glasbrüstung, die gleichzeitig als Handlauf dienen oder auch Fassaden allgemein, Türen, tragende Brüstungsriegel aus Glas sowie gelagerte Vertikalverglasungen mit horizontalen Nutzlasten (Glastreppenstufen).

Kategorie A (absturzsichernde Verglasung)

In dieser Kategorie sind die Auflagen und allgemein die technischen Bedingungen als Beispiel für bodentiefe Fenster mit einer Brüstungsverglasung in Bezug auf die Brüstung mit einem Holm für das Bauteil Fenster geregelt. Das findet vor allem für die Fassaden an Wohnbauten sowie an Wohn- und Geschäftshäusern statt. Sollte eine Einfachverglasung zum Tragen kommen, so muss die Scheibe als VSG Glas ausgeführt sein. Geht es um eine Isolierverglasung, so muss auf der stoßgefährdeten Seite ein VSG-Glas Verwendung finden. Ist auf der Außenseite ein Verbund-Sicherheitsglas eingebaut, so darf auf der Innenseite eine ESG-Glas nach der DIN 18008 eingebaut werden.

Kategorie B (absturzsichernde Verglasung)

Hier ist als Beispiel eine absturzsichernde Brüstungsverglasung, die gleichzeitig als Handlauf dient. So ein absturzsicherndes Bauteil darf nur aus einer VSG Verglasung bestehen.

Kategorie C (absturzsichernde Verglasung)

Diese Kategorie regelt die technischen Anforderungen für nicht lastabtragendes Glas. Dabei ist es ausschlaggebend, ob es sich um eine Brüstung aus Glas oder ob es sich um ein Geländer aus Glas handelt. Auf jeden Fall muss dieses Element als VSG-Sicherheitsglasscheibe linienförmig verwendet werden, auch wenn es sich um raumhohe Verglasungen mit einem vorgesetztem Holm als Bauprodukt handelt.

Welches Glas eignet sich zur Absturzsicherung?

Das ist unterschiedlich, je nachdem wie die Absturzsicherung hergestellt wird, als Festverglasung in einem Fensterrahmen, als Brüstungsgeländer mit umlaufender Stahlkonstruktion oder als Brüstungsscheibe die frei eingespannt ist. Man sollte sich dann beim zuständigen Bauamt informieren.

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