Nun sind die technischen Regeln in der neuen geltenden DIN 18008-4 sowie die Auflagen der statischen und stoßartigen Einwirkungen in 3 Kategorien unterteilt, Kategorie A, Kategorie B sowie Kategorie C finden nun Verwendung in der gesamten baulichen Glaswelt. Die Aussagen der neuen DIN 18008-4 entsprechen den alten unter den TRAV Regeln getroffenen Auflagen und Anforderungen. In dieser DIN sind die Auflagen je nach Kategorie A, B oder C, zum Beispiel an ESG Verglasungen für Absturzsicherungen, aufgelistet. Je nach statischer Belastung sind die Scheiben entsprechend der Richtlinien herzustellen und zu prüfen. Das geschieht in aufwendigen Belastungssituationen, die einem realen Belastungsfall entsprechen. Dem müssen die Verglasungen in statischer Sicht standhalten. Wenn das der Fall ist, so können diese Scheibentypen eine Zulassung für eine absturzsichere Verglasung erhalten.
In den Landesbauverordnungen sind auch die technischen Auflagen an eine absturzsichernde Verglasung festgelegt. Das kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Fenster und Türen, Terrassentüren oder bodentiefe Verglasungen können dort mit einer zusätzlichen, absturzsichernden Verglasung mit Nachweis entsprechend der Verwendung gefordert werden. Es ist schon sinnvoll, ein bodentiefes Fenster mit einer Brüstungsverglasung als Isolierglas mit zusätzlichem Sicherheitsglas auszustatten und bei einem Schadenseintritt Verletzungen bei Personen zu vermeiden. Durch eine VSG Scheibe wird verhindert, dass Glasscherben von oberen Geschossen in Gebäuden herunterfallen.