Welche Auflagen gibt es für Denkmalschutzfenster?

Denkmalschutzfenster - historische Fenster
Sehr oft müssen Denkmalschutzfenster den Auflagen der zuständigen Bauämter unter dem Gesichtspunkt des Denkmalschutzes stand halten. Diese Auflagen können je nach zuständiger Behörde abweichen, bzw. andere Anforderungen aufweisen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, vor Austausch Ihrer Fenster die zuständige Denkmalschutzbehörde zu kontaktieren und zu klären, welche Auflagen erfüllt werden müssen. Bei Gebäuden die unter Denkmalschutz stehen, sollte ohne Absprache des zuständigen Bauamtes kein Fensterwechsel durchgeführt werden.

Hölzer bei denkmalgeschützten Fenstern
Als erste Forderung der Denkmalschutzämter besteht unseren Erfahrungswerten nach der Anspruch, dass für die Holzfenster einheimische Hölzer verarbeitet werden. Dafür stehen traditionell für die Fensterherstellung Fichte, Kiefer, Tanne oder auch Eiche zur Verfügung. Exotische Hölzer, wie beispielsweise Ahorn oder Buchsbaum sowie Tropenhölzer werden nicht gerne gesehen.
Sehr oft wird verlangt, dass denkmalgeschützte Fenster nach außen geöffnet werden müssen, ebenso wird die Art und Weise der Beschläge, der Bände oder der Bedienriegel vorgegeben.

Weitere Eigenschaften, wie die Farben und eventuell die Form der Sprossen, sind ebenfalls mit den zuständigen Behörden abzuklären. Des Weiteren gehören auch Einbausituationen bzw. die Art und Weise, wie die Fenster montiert werden sollen, zur Abstimmung.

Auswahl von Denkmalschutzfenstern

Historische Fenster konfigurieren
Fenster24.de ist in der Lage sämtliche Auflagen der zuständigen Baubehörden zu erfüllen, beziehungsweise die Fenster in der Art und Weise herzustellen, wie es gefordert wird. Unsere Fachberater unterstützen Sie gerne bei der Auswahl der richtigen Fenster und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Vorfeld Ihrer Planung sollten Sie sich Gedanken über wesentliche Punkte in Bezug auf Ihre neuen Denkmalschutzfenster machen. Dafür haben wir Ihnen folgende Checkliste zusammengestellt:

✔ Holzart
✔ Farbe
✔ Fensteröffnung
✔ Beschläge

✔ Schlagleiste
✔ Oberlicht
✔ Kämpfer
✔ Sprossen

Übersicht der wesentlichen Elemente eines Denkmalschutzfensters

Details zu Denkmalschutzfenstern

Wetterschienen
Bei einem Denkmalsschutzfenster sollen die Wetterschienen beziehungsweise die Regenschienen nicht sichtbar sein. Teilweise begnügen sich die Behörden mit braun oder dunkelbraun lackierten Wetterschienen, sehr oft wird jedoch gefordert dass die Wetterschiene durch eine Holzleiste verdeckt wird. Auf dem unteren Bild haben wir einen horizontalen Fensterschnitt dargestellt. Vor der Wetterschiene wurde eine Abdeckleiste als Wetterleiste montiert. Die Ausführung und die Form dieser Wetterschiene kann individuell, gemäß den Anforderungen der Denkmalschutzbehörde erfolgen. Daneben sehen Sie zwei weitere Beispiele für Wetterschienen, ausgewölbt und als flache Variante.

Schlagleisten
Zweiflügelige Fensterelemente sind in der Regel mit einem Stulp herzustellen. Die Anschlagleiste von außen kann als schlichte Leiste oder auch als profilierte Leiste gefordert werden. Schlagleistenprofile können sowohl quer als auch längs, durchgehend und zudem auch einsatzgefräst werden. Außerdem können Sie durch Basisstücke, Kapitellen oder Balustern ergänzt werden, welche profiliert oder sogar geschnitzt hergestellt werden. Ergänzend können Zwischenstücke eingefügt werden. Durch die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten können Denkmalschutzfenster eine sehr elegante und eindrucksvolle Atmosphäre schaffen. Die im Folgenden aufgeführten Skizzen stellen einige Varianten und Versionen für die Ausführung einer Schlagleiste dar.
 

Zierelemente
Sehr oft sind bei denkmalgeschützten Fenstern verzierte Kopf- und Fußstücke ober - und unterhalb der Schlagleiste am Stulpflügel vorhanden. Verständlicherweise werden solche Verzierungen bei der Rekonstruktion alter Fenster bei einem Baudenkmal gefordert. Die Fensterindustrie bietet für solche Fenster verschiedene vorgefertigte Zierelemente an. Die folgenden Skizzen und Zeichnungen stellen einige Varianten von vorgefertigten Elementen dar.

Kopf- und Fußstück Zierelement
Des Weiteren sehen Sie in der folgenden Skizze ein Kopf- und Fußstück, selbstverständlich aus Massivholz hergestellt. Dabei wird das Fußstück entgegen zum Kopfstück um 180° gedreht. Dazwischen wird eine 50 mm breite Schlagleiste angebracht. Bei diesen dargestellten Elementen handelt es sich ebenfalls um eine industrielle Herstellung.

Zierelemente aus Kunststoff
Bei den hier abgebildeten Zierelementen handelt es sich um vorgefertigte Elemente aus Kunststoff, die für Kunststofffenster verwendet werden können. Zwischen dem Kopf und Fußstück wird bei dieser Lösung die verzierte Schlageleiste angebracht. Sehr selten werden denkmalgeschützte Fenster aus Kunststoff von den Bauämtern zugelassen.
 


Zierelement in Pyramidenform
Bei den nachfolgenden Zierelementen handelt es sich um eine Pyramidenform, die an den Enden leicht abgeschrägt ist. Dieses Zierteil wird oben und unten auf dem Stulpflügel befestigt. Zwischen den Elementen wird eine entsprechende Flachleiste als Abdeckleiste angebracht.

Kämpfer
Bei einem denkmalgeschützten Fenster mit Oberlicht, ist zwischen dem oberen und dem unteren Element der horizontal befindliche Fensterrahmen mit einem sogenannten Kämpfer zu verkleiden. Die Ausführung der Kämpfer ist sehr unterschiedlich. Der Fachbetrieb kann hier die individuellen Wünsche des Bauherrn und die Auflagen der Baubehörde umsetzen.

Sprossen
Für ein richtiges Erscheinungsbild sind Sprossen und deren Ausführung sehr wichtig. Sehr oft werden aufgesetze, sogenannte Wiener Sprossen zugelassen, wobei in der Glasscheibe aufgrund der Durchsicht zwischen den Sprossen ein Alusteg vorzusehen ist.

Jetzt Anfrage zu Denkmalschutzfenster stellen

Sie haben nicht alle technischen Daten zur Hand oder Fragen zu Denkmalschutzfenster? Dann rufen Sie uns unter der +49 (4231) 9858-206 an. Unsere kompetenten Fachberater helfen Ihnen gerne weiter.

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